Fangmass
Fangmass Karpfen im Kanton Tessin
Der Karpfen wird im Fischereirecht im Kanton Tessin nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Karpfen (Cyprinus carpio) |
| Kanton | Tessin (TI) |
| Fangmass Kanton | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Das RALCSP bestimmt nicht, wie die Länge eines Fisches gemessen wird: Die einzigen Messvorschriften der Verordnung betreffen den Garndurchmesser und die Maschenweite der Netze (all. 1 art. 4 und all. 2 art. 4 RALCSP). Es gilt daher die Bundesregel von Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Art. 22 cpv. 2 RALCSP hält zudem fest, dass es während des Fischens verboten ist, Fische mitzuführen, die kürzer sind als das für das befischte Gewässer geltende Fangmindestmass, und dass solche Fische auch nicht als Köder verwendet werden dürfen.
Was du dazu wissen solltest
Die Art fehlt in der Tabelle von art. 22 cpv. 1 RALCSP; für die Fliessgewässer, die Bergseen und die Stauseen ist sie damit nicht geregelt. Für den Lago Maggiore, den Luganersee und den Fluss Tresa gelten die Anhänge 1, 2 und 3.
Abweichende Masse im Kanton Tessin
In diesen Gewässern gilt für Karpfen ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Lago Maggiore | 01.06.–30.06. | 30 cm | all. 1 art. 1 cpv. 1 |
| Luganersee | 01.06.–30.06. | 30 cm | all. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP |
| Tresa | 01.06.–30.06. | 30 cm | all. 3 art. 2 cpv. 2 in relazione con all. 2 art. 1 cpv. 1 (periodo di divieto) e all. 3 art. 6 cpv. 1 (lunghezza minima) RALCSP |
Lago Maggiore:Die Tabelle unterscheidet den einheimischen Karpfen vom Zuchtkarpfen; dieser zählt zu den gebietsfremden Arten und ist sofort beim Fang zu töten (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 3). Während der Karpfen-Schonzeit sind Reusen in mehr als 30 Metern Tiefe zu setzen (all. 1 tabella 1). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.
Luganersee:Während der Karpfen-Schonzeit gilt für Reusen die Pflicht, sie in mehr als 30 Metern Tiefe zu setzen (all. 2 tabella 3). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.
Tresa:Die Schonzeit ergibt sich aus dem Verweis von all. 3 art. 2 cpv. 2 auf die für den Luganersee festgelegten Zeiten. Die Art fällt unter die Tageslimite von 5,0 kg für die Arten ausser den Salmoniden (all. 3 art. 6 cpv. 2 lett. b). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Karpfen im Kanton Tessin sein?
Der Kanton Tessin legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Tessin?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Lago Maggiore, Luganersee, Tresa. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann der Karpfen geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Karpfen im Kanton Tessin. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Karpfen zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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