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Fangmass

Fangmass Karpfen im Kanton Aargau

Das Fangmindestmass für den Karpfen beträgt im Kanton Aargau 30 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartKarpfen (Cyprinus carpio)
KantonAargau (AG)
Fangmass Kanton30 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitkeine Schonzeit
FundstelleAFV, § 16 Abs. 1 lit. k AFV (Fangmass); § 15 Abs. 2 AFV nennt den Karpfen nicht

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die AFV enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Für den Hallwilersee schreibt § 16 Abs. 1 der Übereinkunft ausdrücklich vor: «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse». Fische und Krebse unter dem Fangmindestmass sind sofort und mit aller Sorgfalt ins Gewässer zurückzuversetzen; lässt sich die Angel nicht ohne Verletzung des Fisches entfernen, ist sie von der Schnur abzuschneiden (§ 16 Abs. 2 AFV).

Abweichende Masse im Kanton Aargau

In diesen Gewässern gilt für Karpfen ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Hallwilerseekeine Schonzeit35 cm§ 16 Abs. 1 lit. f Übereinkunft Hallwilersee

Hallwilersee:§ 15 der Übereinkunft nennt den Karpfen nicht; keine Tagesfangbeschränkung.

An der Kantonsgrenze

Der Karpfen muss im Kanton Aargau 30 Zentimeter messen. Über das gemeinsame Gewässer Rhein grenzt der Kanton an einen Nachbarn, der etwas anderes verlangt. Basel-Stadt verlangt je 35 cm — 5 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Zürich, Bern, Luzern, Uri und 7 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau (Aargauische Fischereiverordnung, AFV) (SAR 935.211)
Fundstelle
§ 16 Abs. 1 lit. k AFV (Fangmass); § 15 Abs. 2 AFV nennt den Karpfen nicht
Fassung
vom 12.12.2012 (Stand 01.05.2026), in Kraft seit 01.07.2013; letzte Änderung vom 29.04.2026, in Kraft seit 01.05.2026 (AGS 2026/04-01)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Karpfen im Kanton Aargau sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Aargau?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Hallwilersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Karpfen geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Karpfen im Kanton Aargau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Karpfen zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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