Fangmass
Fangmass Wels im Kanton Tessin
Der Wels wird im Fischereirecht im Kanton Tessin nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Wels (Silurus glanis) |
| Kanton | Tessin (TI) |
| Fangmass Kanton | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Das RALCSP bestimmt nicht, wie die Länge eines Fisches gemessen wird: Die einzigen Messvorschriften der Verordnung betreffen den Garndurchmesser und die Maschenweite der Netze (all. 1 art. 4 und all. 2 art. 4 RALCSP). Es gilt daher die Bundesregel von Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Art. 22 cpv. 2 RALCSP hält zudem fest, dass es während des Fischens verboten ist, Fische mitzuführen, die kürzer sind als das für das befischte Gewässer geltende Fangmindestmass, und dass solche Fische auch nicht als Köder verwendet werden dürfen.
Was du dazu wissen solltest
Die Art fehlt in der Tabelle von art. 22 cpv. 1 RALCSP; für die Fliessgewässer, die Bergseen und die Stauseen ist sie damit nicht geregelt. Für den Lago Maggiore, den Luganersee und den Fluss Tresa gelten die Anhänge 1, 2 und 3.
Abweichende Masse im Kanton Tessin
In diesen Gewässern gilt für Wels ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Lago Maggiore | keine Schonzeit | kein Fangmass | all. 1 art. 1 cpv. 1 |
| Luganersee | keine Schonzeit | kein Fangmass | all. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP |
| Tresa | keine Schonzeit | kein Fangmass | all. 3 art. 6 cpv. 1 e cpv. 4 RALCSP |
Lago Maggiore:Die Tabelle nennt ausdrücklich «nessuno» als Schonzeit und «nessuna» als Fangmindestmass. Alle gefangenen Exemplare von Wels, Forellenbarsch, Zwergwels, Bitterling, Kaulbarsch, Karausche, Goldfisch, Zuchtkarpfen, Sonnenbarsch, Blaubandbärbling und Hundsfischen sind sofort beim Fang zu töten (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 3). Das Netz «reet da siluro» darf nur mit einer auf den Namen lautenden Bewilligung eingesetzt werden und ist während der Zander-Schonzeit verboten (all. 1 tabella 1).
Luganersee:Die Tabelle nennt ausdrücklich «nessuno» als Schonzeit und «nessuna» als Fangmindestmass. Alle gefangenen Exemplare sind sofort beim Fang zu töten (nota 2).
Tresa:Die Liste vermerkt «kein Fangmindestmass»; eine Schonzeit fehlt, weil der Verweis von all. 3 art. 2 cpv. 2 auf die Zeile «nessuno» von all. 2 führt. Alle gefangenen Exemplare sind sofort beim Fang zu töten (all. 3 art. 6 cpv. 4).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Wels im Kanton Tessin sein?
Der Kanton Tessin legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Tessin?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Lago Maggiore, Luganersee, Tresa. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann der Wels geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Wels im Kanton Tessin. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Wels zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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