Fangmass
Fangmass Trüsche im Kanton Neuenburg
Für die Trüsche ist im Kanton Neuenburg ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Trüsche (Lota lota) |
| Kanton | Neuenburg (NE) |
| Fangmass Kanton | kein Fangmass |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | Arrêté pêche NE 2026, art. 20 let. c (Section 2); art. 28 al. 1 let. c (Doubs 1ère cat.) Arrêté 2026; art. 4 Règlement lac (a contrario) |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Der Kanton regelt die Messung des Fisches selbst, in den beiden massgebenden Erlassen gleichlautend und im Einklang mit dem Bundesrecht: art. 12 des Arrêté 2026 und art. 4 al. 1 des Seereglements 2025-2027 sehen vor, dass die Länge des Fisches «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse» gemessen wird, was Art. 2 Abs. 2 VBGF entspricht. Fische, die einem Fangmindestmass unterliegen, dürfen nicht so weit verstümmelt werden, dass ihre Länge oder ihre Art nicht mehr bestimmbar ist (art. 27 des Seereglements). Wichtiger Auslegungshinweis zu diesem Datensatz: Die Neuenburger Erlasse geben nicht die Schonzeit an, sondern die «zulässige Fangzeit» je Art und Gewässer. Die hier erfasste Schonzeit ist jeweils die komplementäre, geschlossene Zeit. Die Daten des Arrêté 2026 gelten für die Saison 2026; jene des Konkordatsreglements sind teilweise für jedes Jahr eigen, für 2025, 2026 und 2027 (insbesondere für die Forelle).
Was du dazu wissen solltest
Weder der Arrêté 2026 noch das Konkordatsreglement legen für die Trüsche (Lota lota) eine eigene Schonzeit oder ein eigenes Fangmindestmass fest. Sie fällt unter die «übrigen Arten»: in Abschnitt 2 und im Doubs 1. Kategorie offen vom 01.03. bis 30.09. (Schonzeit vom 01.10. bis 28.02.); im canal de la Thielle, in der Vieille Thielle, im Le Loclat, im Doubs 2. Kategorie und im lac des Taillères ganzjährig offen; im Neuenburgersee ganzjährig offen und ohne Fangmindestmass (sie steht nicht in art. 4 und ist damit keine verbotene Art). Kein artspezifisches Fangmindestmass.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État en 2026, à l'exclusion du lac de Neuchâtel, du 12 novembre 2025 (FO 2025 no 46 (publication Feuille officielle))
- Fundstelle
- art. 20 let. c (Section 2); art. 28 al. 1 let. c (Doubs 1ère cat.) Arrêté 2026; art. 4 Règlement lac (a contrario)
- Fassung
- du 12 novembre 2025, en vigueur pour la saison 2026; abroge et remplace l'arrêté du 13 novembre 2024
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Trüsche im Kanton Neuenburg sein?
Der Kanton Neuenburg legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann die Trüsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Trüsche im Kanton Neuenburg. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Trüsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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