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Fangmass

Fangmass Brachsme im Kanton Freiburg

Für die Brachsme ist im Kanton Freiburg ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartBrachsme (Abramis brama)
KantonFreiburg (FR)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeiterster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
FundstelleOPêche FR, art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Länge wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (art. 12 al. 6 OPêche; art. 4 al. 1 des Reglements des Konkordats von Murten; art. 4 al. 1 des Reglements des Konkordats von Neuenburg). Solange sich die fischende Person am Gewässer aufhält, ist es ihr verboten, die Fische so zu verstümmeln, dass ihr Mass und ihre Zahl nicht mehr feststellbar sind (art. 10 al. 3 OPêche; art. 29 al. 4 des Reglements des Konkordats von Murten). Wer fischt, muss ein geeichtes Messgerät auf sich tragen (art. 11 al. 1 let. d OPêche).

Was du dazu wissen solltest

Einheimisch (Anhang 2 OPêche, nicht gefährdet). «Übrige zugelassene Art»: in den rein freiburgischen Fliessgewässern die allgemeine Zeit (vom ersten Sonntag im März bis zum ersten Sonntag im Oktober), ohne Fangmindestmass; im Kanal und in den Seen die jeweiligen Zeiten der «übrigen Arten». Tagesgrenze von 50 Stück zusammen mit den übrigen Weissfischen (art. 19 al. 3). Als toter Köderfisch zugelassen (art. 15 al. 3).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ordonnance sur l'exercice de la pêche à permis en 2025, 2026 et 2027 (OPêche) (RSF 923.12)
Fundstelle
art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche
Fassung
du 01.10.2024, version entrée en vigueur le 01.01.2026 (Annexe 3 modifiée le 15.12.2025, ROF 2025_109); articles 8 à 23, 28 à 67 et Annexes 1–2 approuvés par le DETEC le 22.01.2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Brachsme im Kanton Freiburg sein?

Der Kanton Freiburg legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?

Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.

Weiter prüfen

Wann die Brachsme geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Brachsme im Kanton Freiburg. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Brachsme zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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