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SaNa

SaNa-Kurs: Ablauf, Kosten und Anmeldung

Die drei Schritte

  1. Lehrmittel besorgen

    Das offizielle Lehrmittel enthält den Stoff — und einen persönlichen Lehrmittelcode. Ohne diesen Code ist keine Kursanmeldung möglich; er ist der Schlüssel zum ganzen Ablauf.

  2. Kurs buchen und besuchen

    Angeboten von Fischereivereinen und Kantonalverbänden, gebucht zentral über anglerausbildung.ch. Formate: Tageskurse (rund 8–9 Stunden) oder mehrteilige Abendkurse. Inhalte: gesetzliche Grundlagen, Geräte- und Gewässerkunde, Fischkunde und der tierschutzgerechte Umgang mit dem Fang.

  3. Erfolgskontrolle — digital

    Die Prüfung findet ausschliesslich digital statt: Laptop, Tablet oder Smartphone mitbringen. Das Ergebnis kommt sofort, der Ausweis steht nach Bestehen digital bereit — wahlweise zusätzlich als Plastikkarte im Kreditkartenformat.

Womit du rechnen musst

PostenRahmen
Kursgebührrund CHF 40–120 je nach Region und Anbieter; mit Verpflegung am oberen Rand
ZeitTageskurs ≈ 8–9 Stunden, oder Abendkurs über 2–4 Termine
Erfolgskontrolledigital am Kursende — eigenes Gerät mitbringen
Ausweisdigital sofort; Plastikkarte optional. Duplikat: CHF 30 (Karte) / CHF 25 (QR-Zertifikat)
Gültigkeitunbefristet, schweizweit — erneuert wird das Patent, nie der SaNa

Zahlen laut Kursplattform des Netzwerks Anglerausbildung, Stand August 2026 — eine Orientierung, keine Tarifliste. Massgebend ist die jeweilige Kursausschreibung.

Ob du den Kurs überhaupt brauchst

Der Bund verlangt den Nachweis beim Erwerb einer Fangberechtigung (Art. 5a VBGF); ab welcher Patentdauer dein Kanton ihn einfordert, ist unterschiedlich geregelt — die Grenze liegt je nach Kanton bei einem Tag, drei Tagen oder einem Monat. Die Übersicht mit allen Kantonen und Fundstellen steht auf der SaNa-Hauptseite; was sonst zu deinem Patent gehört, auf der Patentseite deines Kantons.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fundstelle
Art. 5a VBGF
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Netzwerk Anglerausbildung — Kursplattform (Verein von Bund, Kantonen und SFV)
Fassung
Kurs- und Gebührenangaben, abgerufen August 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Was kostet der SaNa-Kurs?

Laut der Kursplattform des Netzwerks Anglerausbildung liegen die Kursgebühren je nach Region und Anbieter zwischen rund CHF 40 und CHF 120 (Stand August 2026); Kurse mit Verpflegung liegen am oberen Rand. Dazu kommt das Lehrmittel. Massgebend ist der Preis der jeweiligen Ausschreibung — die Spanne hier ist eine Orientierung, keine Tarifliste.

Wie lange dauert der Kurs?

Tageskurse dauern rund 8–9 Stunden; daneben gibt es mehrteilige Abendformate über zwei bis vier Termine. Den Stoff arbeitest du vorher mit dem Lehrmittel durch — der Kurs vertieft ihn und schliesst mit der Erfolgskontrolle ab.

Kann ich die Prüfung online machen?

Die Erfolgskontrolle ist digital, findet aber am Ende des Kurses statt — ein eigenes Gerät (Laptop, Tablet oder Smartphone) gehört darum ins Gepäck. Einen reinen Online-Erwerb ohne Kursbesuch bietet die Plattform für den ordentlichen SaNa nicht an.

Ab welchem Alter kann man den Kurs besuchen?

Viele Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Kinder und Jugendliche — häufig ab etwa 10 Jahren, einzelne Kurse gezielt für Jugendliche bis 14. Das Mindestalter steht in der jeweiligen Kursausschreibung. Ob ein Kind für das Fischen selbst einen eigenen Nachweis braucht, regelt der Kanton — siehe die SaNa-Übersicht.

SaNa-Ausweis verloren — was nun?

Das Netzwerk stellt Duplikate aus: die Plastikkarte für CHF 30, das digitale QR-Zertifikat für CHF 25 (Gebührenstand ab 1. Januar 2026, laut Plattform). Der Nachweis selbst bleibt unbefristet gültig — verloren geht nur die Karte, nicht die Qualifikation.

Ist der SaNa dasselbe wie eine Fischerprüfung?

Der SaNa ist die schweizerische Form davon: ein Sachkundenachweis mit Kurs und Erfolgskontrolle statt einer staatlichen Prüfung wie in Deutschland. Rechtsgrundlage ist Art. 5a VBGF; anerkannt ist der Ausweis schweizweit und unbefristet.

Weiter

Zur SaNa-Übersicht mit der Kantons-Tabelle · zum Checker „Darf ich fischen?" · zu den Schonzeiten und Fangmassen.