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Fischen in Finnland: Regeln für Schweizer Angler
Finnland kennt eine landesweite Fischereiabgabe, die für die meisten Angelarten Pflicht ist — aber auch eine Ausnahme fürs einfache Handangeln. Und Åland spielt nach eigenen Regeln.
Staatsabgabe und ihre Ausnahme
Die kalastonhoitomaksu ist Pflicht für alle 18- bis 69-Jährigen, die mit Spinnrute, Fliegenrute oder anderem Kunstköder-Gerät fischen. Frei davon bleibt das einfache Handangeln mit einer Rute ohne Kunstköder (onkiminen) sowie das Eisangeln (pilkkiminen) — für alle Altersgruppen, ausser in geschützten Stromschnellen mit Wanderfischen. Bezahlt wird online oder an Verkaufsstellen.
Quelle: eraluvat.fi — Fisheries management fee
Gewässerspezifische Erlaubnis (lupa)
Die Staatsabgabe allein reicht auf den meisten Gewässern nicht — dazu kommt eine lokale Erlaubnis vom Gewässerinhaber. Für Staatsgewässer läuft das über eraluvat.fi (Metsähallitus), für private oder vereinseigene Gewässer über lokale Anbieter. Die Preise unterscheiden sich stark je Gewässer; Tageskarten liegen grössenordnungsmässig bei 6 bis 20 Euro.
Mindestmasse und Schonzeiten
Für Lachs gilt ein Mindestmass von 60 cm (50 cm nördlich des 63°30. Breitengrads im Bottnischen Meerbusen), eine Schonzeit vom 1. September bis 30. November in Flüssen und Bächen sowie ein Limit von maximal zwei Lachsen pro Tag. Zander hat ein Mindestmass von 42 cm, aber keine landesweite Schonzeit. Für Hecht gibt es kein landesweites Mindestmass — das wird regional festgelegt.
Quelle: eraluvat.fi — Minimum catch sizes and protection periods
Sonderfall Åland
Die Åland-Inseln sind eine autonome Provinz mit eigenem Fischereirecht: Die staatliche kalastonhoitomaksu gilt dort nicht. Stattdessen gibt es ein eigenes System mit 56 Fiskekort-Gebieten plus 16 landeseigenen Arealen, deren Karten separat erhältlich sind.
Quelle: visitaland.com
Eine Tour finden
Vermittlung geführter Angeltouren, Guides und Kutterfahrten. Über die Plattform lassen sich auch Guides und Lodges in Finnland nach Gewässer und Zielfisch vergleichen.
Häufige Fragen
Braucht es in Finnland eine Angel-Lizenz?
Für alle 18- bis 69-Jährigen, die mit Köder oder Kunstköder fischen — also Spinn- oder Fliegenfischen — ja: die staatliche kalastonhoitomaksu (Fischereiabgabe), 6 Euro pro Tag, 16 Euro pro Woche oder 47 Euro pro Jahr. Einfaches Handangeln mit einer Rute ohne Kunstköder sowie Eisangeln sind für alle Altersgruppen abgabefrei.
Reicht die Staatsabgabe allein zum Fischen?
Meist nicht. Zusätzlich zur kalastonhoitomaksu braucht es auf den meisten Gewässern eine gewässerspezifische Erlaubnis (lupa) vom Eigentümer oder Fischereiverein — erhältlich etwa über eraluvat.fi für staatliche Gewässer, mit Tageskarten in der Grössenordnung von 6 bis 20 Euro.
Gelten auf den Åland-Inseln dieselben Regeln?
Nein. Åland ist eine autonome Provinz und hat sein eigenes System: Die staatliche kalastonhoitomaksu gilt dort nicht, stattdessen gibt es 56 eigene Fiskekort-Gebiete, deren Karten separat erhältlich sind.
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Weitere Länder zeigt Schweden, Norwegen, Kroatien und Irland im selben Format. Für Angelreisen innerhalb der Schweiz geht es unter Angelreisen Schweiz weiter.